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BFH, 13.10.2005 - IV S 10/05 |
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GG Art. 19 Abs. 4; FGO § 133a; ZPO § 321a Abs. 2 Satz 1
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Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
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Kurzfassungen/Presse (3)
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Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verschulden der Beschwerdebegründungsfrist durch überraschende und grundlose Niederlegung des Mandats durch den Prozessbevollmächtigten; Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) als Rechtsgrundlage der Gegenvorstellung
Papierfundstellen
- BFHE 211, 13
- NJW 2006, 861
- NVwZ 2006, 968 (Ls.)
- FamRZ 2006, 204
- BB 2005, 2734
- BStBl II 2006, 76
Wird zitiert von ... (76) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 08.09.2005 - IV B 42/05
Außerordentliche Beschwerde nach Einführung des § 133a FGO
Auszug aus BFH, 13.10.2005 - IV S 10/05
Wird also mit einer entsprechenden Eingabe nicht die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, ist diese Eingabe weiterhin als Gegenvorstellung im herkömmlichen Sinne zu werten (Beseitigung der im BFH-Beschluss vom 8. September 2005 IV B 42/05, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, geäußerten Zweifel).Allerdings hat der Senat in seinem Beschluss vom 8. September 2005 IV B 42/05 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) Zweifel an der weiteren Statthaftigkeit der in der FGO nicht ausdrücklich vorgesehenen Gegenvorstellung geäußert.
- BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BFH, 13.10.2005 - IV S 10/05
Zwar gehört die Rechtsprechung nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht zur öffentlichen Gewalt i.S. des Art. 19 Abs. 4 GG, weil dieser nur den Schutz durch den Richter, nicht gegen den Richter gewährt (BVerfG-Beschluss vom 16. Juni 1987 1 BvR 1113/86, BVerfGE 76, 93, 98, m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 3 S 83/05
Anhörungsrüge - Verfahrensverstoß gegen Art. 103 Abs 1 GG
Auszug aus BFH, 13.10.2005 - IV S 10/05
Durch die Schaffung und Reglementierung der Anhörungsrüge in allen Verfahrensordnungen sollte das Institut der Gegenvorstellung nicht ausgeschlossen werden (…vgl. BRDrucks 663/04, S. 33;… Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2005 VII S 31/04, BFH/NV 2005, 898; a.A. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Februar 2005 3 S 83/05, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 920).
- BFH, 13.01.2005 - VII S 31/04
Verhältnis Anhörungsrüge - Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 13.10.2005 - IV S 10/05
Durch die Schaffung und Reglementierung der Anhörungsrüge in allen Verfahrensordnungen sollte das Institut der Gegenvorstellung nicht ausgeschlossen werden (…vgl. BRDrucks 663/04, S. 33; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2005 VII S 31/04, BFH/NV 2005, 898; a.A. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Februar 2005 3 S 83/05, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 920). - BFH, 13.04.2000 - V S 3/00
Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 13.10.2005 - IV S 10/05
Als außerordentlicher, nicht förmlicher Rechtsbehelf, mit dem eine Aufhebung einer materiell oder formell rechtskräftigen Entscheidung begehrt wird, ist die Gegenvorstellung nur in Ausnahmefällen eröffnet, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1997 V R 22, 23/93, BFH/NV 1998, 32, m.w.N., und vom 13. April 2000 V S 3/00, BFH/NV 2000, 1132). - BFH, 21.04.1997 - V R 22/93
Zulässigkeit von Gegenvorstellungen
Auszug aus BFH, 13.10.2005 - IV S 10/05
Als außerordentlicher, nicht förmlicher Rechtsbehelf, mit dem eine Aufhebung einer materiell oder formell rechtskräftigen Entscheidung begehrt wird, ist die Gegenvorstellung nur in Ausnahmefällen eröffnet, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1997 V R 22, 23/93, BFH/NV 1998, 32, m.w.N., …und vom 13. April 2000 V S 3/00, BFH/NV 2000, 1132).
- OLG Köln, 16.03.2016 - 10 UF 173/15
Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt, da die Mutter …
Ungeachtet der sich aus oben Ziff. II ergebenden Gründe für eine fehlende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung ist bereits anerkannt, dass der außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung jedenfalls nur bei einer greifbaren Gesetzwidrigkeit, der angefochtenen Entscheidung, bei einer Verletzung des Willkürverbots oder bei mit der angefochtenen Entscheidung verbundenen schweren Grundrechtseingriffen eröffnet ist (BFH, Beschl. v. 13.10.2005 - IV S 10/05, FamRZ 2006, 204; OLG Rostock, Beschl. v. 21.02.2008 - 7 U 27/07, n.v.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 19.04.2013 - 4 UF 239/12, FamRZ 2013, 1678). - BFH, 30.11.2005 - VIII B 181/05
Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit …
a) Ob und ggf. auf welcher Rechtsgrundlage neben der Anhörungsrüge eine Gegenvorstellung an den "iudex a quo" wegen anderer schwerwiegender Verletzungen von Verfahrensgrundrechten oder wegen einer materiell-rechtlich objektiv willkürlichen Entscheidung zuzulassen ist, braucht der Senat im Streitfall nicht abschließend zu entscheiden (…vgl. dazu BFH-Beschluss vom 30. Juni 2005 III B 63/05, BFH/NV 2005, 2019; bejahend nunmehr BFH-Beschlüsse vom 29. September 2005 I B 70/05, juris; vom 13. Oktober 2005 IV S 10/05, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, juris; ferner Beschluss des BSG vom 28. Juli 2005 B 13 RJ 178/05 B, juris). - BFH, 03.05.2006 - I S 2/06
Gegenvorstellung: Verletzung des gesetzlichen Richters
Zur Beseitigung schweren Verfahrensunrechts kann in mit förmlichen Rechtsmitteln nicht anfechtbaren Entscheidungen seit dem 1. Januar 2005 nur noch die Anhörungsrüge nach § 133a der Finanzgerichtsordnung --FGO-- (davor: § 321a der Zivilprozessordnung --ZPO-- analog), sofern eine Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird, und im Übrigen eine Gegenvorstellung erhoben werden (…Senatsbeschluss vom 29. September 2005 I B 70/05, BFH/NV 2006, 110, und Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Oktober 2005 IV S 10/05, BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76).Eine Gegenvorstellung ist statthaft, wenn ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) gerügt oder geltend gemacht wird, die Entscheidung sei mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar (BFH-Beschlüsse vom 21. April 1997 V R 22, 23/93, BFH/NV 1998, 32, m.w.N., und in BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76).
Der Senat lässt dahingestellt, ob er der Auffassung des IV. Senats im Beschluss in BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76 folgen könnte, nach der eine Gegenvorstellung zeitlich unbegrenzt eingelegt werden kann.
- BFH, 17.03.2006 - III S 5/06
Voraussetzung für die Änderung einer formell und materiellen rechtskräftigen …
Vielmehr ist sie nunmehr unmittelbar auf Art. 19 Abs. 4 GG zu stützen und damit weder fristgebunden noch kostenpflichtig (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2005 IV S 10/05, BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76).Auf eine Gegenvorstellung kann eine materiell oder formell rechtskräftige Entscheidung nur aufgehoben oder geändert werden, wenn die Entscheidung auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen beruht oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (z.B. BFH-Beschluss in BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76, m.w.N.).
Gerichtsgebühren entstehen nicht (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76).
- BFH, 12.04.2011 - X S 31/09
Tatsachenfeststellung und rechtliche Würdigung beim gewerblichen …
b) Selbst wenn die Statthaftigkeit der Gegenvorstellung unterstellt würde, wäre sie nur dann zulässig, wenn substantiiert dargelegt würde, die angegriffene Entscheidung beruhe auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder sie entbehre jeder gesetzlichen Grundlage (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2005 IV S 10/05, BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76). - BFH, 14.03.2007 - IV S 13/06
Keine außerordentliche Beschwerde im Finanzprozess
Nach dem Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 IV S 10/05 (BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76) müsse Rechtsschutz auch gegen den Richter gewährt werden. - OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 4 UF 239/12
Gegenvorstellung gegen verfahrensabschließende Endentscheidung
Der Auffassung, wonach eine entsprechende Anwendung der für die Anhörungsrüge geltenden Einlegungsfrist auf die Gegenvorstellung mangels diesbezüglicher planwidriger Regelungslücke und wegen der gebotenen Rechtsmittelklarheit nicht in Betracht kommt (vgl. BFH, Beschluss vom 13.10.2005, IV S 10/05, BeckRS 2005, 24002364;… Heßler in Zöller, ZPO, a.a.O.), vermag sich der Senat aus den vom Oberlandesgericht Dresden im oben zitierten Beschluss geäußerten Gründen nicht anzuschließen.Es ist allgemein anerkannt, dass der außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung jedenfalls nur bei einer greifbaren Gesetzwidrigkeit, der angefochtenen Entscheidung, bei einer Verletzung des Willkürverbots oder bei mit der angefochtenen Entscheidung verbundenen schweren Grundrechtseingriffen eröffnet ist (vgl. BFH, Beschluss vom 13.10.2005, a.a.O.;… OLG Rostock, a.a.O.;… Fischer in Musielak, a.a.O.).
- BFH, 13.12.2006 - VII S 39/06
Sachaufklärungspflicht; Verlust des Rügerechts
Der Senat kann offenlassen, ob er der --allerdings nicht entscheidungserheblichen-- Auffassung des IV. Senats (Beschluss vom 13. Oktober 2005 IV S 10/05, BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76;… so auch Senatsbeschluss vom 6. Juli 2005 VII S 30/05, BFH/NV 2005, 2028) weiter folgen könnte, der die Gegenvorstellung mangels einer vom Gesetzgeber bereitgestellten Rechtsgrundlage unmittelbar auf die Rechtsschutz- und Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes stützt und demzufolge selbst diese gegen Gerichtsentscheidungen, die --wie beispielsweise die Zurückweisung oder Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde-- in materielle Rechtskraft erwachsen, neben der gesetzlich geregelten Anhörungsrüge (§ 133a FGO) weiterhin für statthaft hält (ebenfalls offengelassen in BFH-Beschluss vom 19. April 2006 VIII S 11/06, nicht veröffentlicht;… ablehnend z.B. Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., Vor § 115 Rz 29, m.w.N.).Jedenfalls wäre die Gegenvorstellung nur in Ausnahmefällen eröffnet, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. Beschluss in BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76, m.w.N.).
- BFH, 04.05.2011 - X S 8/11
Anhörungsrüge: Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Wesen der …
b) Selbst wenn die Statthaftigkeit der Gegenvorstellung unterstellt würde, wäre sie nur dann zulässig, wenn substantiiert dargelegt worden wäre, die angegriffene Entscheidung beruhe auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder sie entbehre jeder gesetzlichen Grundlage (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2005 IV S 10/05, BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76). - BFH, 25.08.2006 - V S 3/06
NZB: Gegenvorstellung
Sie beruft sich auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Oktober 2005 IV S 10/05 (BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76), wonach eine Gegenvorstellung auch nach Einfügung des § 133a FGO weiterhin zulässig sei.Eine Gegenvorstellung kann nur darauf gestützt werden, dass die angegriffene Entscheidung auf einer schwerwiegenden Verletzung von Grundrechten beruhe oder jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehre (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76; vom 3. Februar 2006 V S 22/05, juris;… vom 4. April 2006 VII S 11/06, BFH/NV 2006, 1329).
- BFH, 17.03.2006 - III S 27/05
Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe …
- BFH, 02.04.2008 - I S 5/08
Keine Aussetzung des Verfahrens über Gegenvorstellung trotz anhängigem Verfahren …
- BFH, 29.11.2006 - IV S 24/06
Eröffnung der Gegenvorstellung als außerordentlicher Rechtsbehelf nur in …
- BFH, 01.06.2006 - XI S 22/05
Außerordentlicher Rechtsbehelf der Anhörungsrüge; Eröffnung einer …
- BFH, 27.02.2006 - III S 8/06
Verspätete Einlegung eines Einspruchs gegen den Aufhebungsbescheid hinsichtlich …
- BFH, 24.02.2006 - III S 7/06
Voraussetzungen für die Eröffnung einer Gegenvorstellung
- BFH, 07.03.2006 - I S 15/05
Anhörungsrüge; Gegenvorstellung
- BFH, 13.02.2008 - I S 34/07
Zurückweisung einer Gegenvorstellung bei erfolgloser Verfassungsbeschwerde
- BFH, 15.02.2007 - III S 7/07
Gegenvorstellung gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfe-Antrags
- BFH, 26.01.2007 - III S 38/06
Kein Vertretungszwang für die Erhebung der Gegenvorstellung; Statthaftigkeit der …
- BFH, 10.02.2009 - IX S 25/08
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Gegenvorstellung
- BFH, 11.02.2011 - XI S 1/11
Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer NZB
- BFH, 14.10.2010 - X S 19/10
Anhörungsrüge: Zeitpunkt der Kenntnis von einer Gehörsverletzung - …
- OVG Thüringen, 11.10.2007 - 4 VO 249/05
Zulässigkeit einer Gegenvorstellung trotz § 152a VwGO, Verwaltungsprozessrecht; …
- BFH, 19.05.2009 - IX S 10/09
Gewährung rechtlichen Gehörs - Gegenvorstellung gegen Gerichtsentscheidungen
- BFH, 19.12.2008 - V S 44/07
Darlegung einer Gehörsverletzung im Rahmen einer Anhörungsrüge
- BGH, 20.12.2018 - IX ZR 82/16
Duldung der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen; Duldung der …
- BFH, 11.05.2007 - V B 48/06
Außerordentliche Beschwerde
- BGH, 20.12.2018 - IX ZR 81/16
Duldung der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen nach dem …
- BFH, 07.01.2007 - VIII B 157/06
Isolierte Kostenentscheidung; Verzögerungsgebühr; Umdeutung
- BFH, 27.12.2006 - V S 24/06
Anhörungsrüge
- BFH, 06.10.2010 - X S 25/10
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung
- BFH, 31.05.2006 - V B 28/05
Gegenvorstellung
- BFH, 27.09.2006 - X S 13/06
NZB: unzulässiges Rechtsmittel, abgelehnter Antrag auf Akteneinsicht
- BFH, 27.06.2006 - X S 8/06
Gegenvorstellung
- BFH, 02.01.2009 - V S 1/08
Gegenvorstellung - Beteiligter im Verfahren gegen den Kostenansatz
- BFH, 08.01.2007 - X B 190/06
NZB: Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter
- BFH, 28.09.2010 - IX S 10/10
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
- BFH, 29.01.2008 - I S 36/07
Voraussetzungen eines gesetzlichen Beklagtenwechsels
- BFH, 27.12.2006 - V S 25/06
Voraussetzungen der Anhörungsrüge; Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BFH, 21.12.2006 - V S 33/06
Gegenvorstellung
- BFH, 14.03.2006 - I B 176/05
Aussetzung der Vollziehung, außerordentliche Beschwerde
- BFH, 02.01.2007 - XI S 27/06
Rechtliches Gehör; Gegenvorstellung
- BFH, 28.08.2006 - V S 17/06
Zum Rechtsbehelf einer Gegenvorstellung
- BFH, 23.11.2007 - V S 36/07
Streitwertfestsetzung, Anhörungsrüge und Vertretungszwang
- BFH, 15.03.2007 - XI S 33/06
NZB: Absehen von der Begründung über die Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 15.09.2006 - III E 5/06
Einwendung gegen Kostenansatz; Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger …
- BFH, 19.06.2006 - III S 16/06
Einspruch eines Elternteils gegen die Abzweigung des Kindergeldes an den Sohn; …
- BFH, 19.04.2006 - VIII S 11/06
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge; Verletzung des Anspruchs …
- BFH, 03.02.2006 - V S 22/05
Zulässigkeit eines Prozesskostenhilfeantrags; Voraussetzungen und Wirkungen einer …
- BFH, 11.01.2006 - III S 33/05
Vertretungszwang für Gegenvorstellung gegen verworfene Nichtzulassungsbeschwerde; …
- FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
Umdeutung einer wegen möglicher Verletzung des rechtlichen Gehörs ausdrücklich …
- BFH, 23.04.2009 - X S 15/09
Zulässigkeit einer Gegenvorstellung - Würdigung einer Eingabe als …
- BFH, 23.04.2009 - X S 14/09
Zulässigkeit einer Gegenvorstellung
- BFH, 01.04.2009 - VIII S 6/09
Nicht vom Prozessbevollmächtigten selbst stammende Beschwerdebegründung - …
- BFH, 27.07.2006 - I S 6/06
Vertretungszwang für die Erhebung einer Anhörungsrüge
- BFH, 27.04.2006 - V S 19/05
Verspätete Anhörungsrüge; Gegenvorstellung
- BFH, 23.04.2009 - X S 13/09
Zulässigkeit einer Gegenvorstellung
- BFH, 22.05.2007 - X S 6/07
Schlüssige Erhebung einer Anhörungsrüge
- BFH, 09.02.2007 - XI B 180/06
Außerordentliche Beschwerde
- OVG Niedersachsen, 14.09.2009 - 12 OB 242/08
Anhörungsrüge; Beschwerde; Beschwerde, außerordentliche; Gegenvorstellung
- OLG Koblenz, 27.05.2008 - 13 WF 1061/07
Geltendmachung des verbürgten Rechts auf rechtliches Gehör mit einer …
- BFH, 27.07.2006 - I S 7/06
Wirksame Erhebung einer Anhörungsrüge
- BVerwG, 25.01.2006 - 10 B 66.05
Außerordentliche Beschwerde gegen die Entscheidungen des Senats über Erinnerungen …
- OLG Rostock, 10.06.2008 - 1 U 138/08
Gegenvorstellung: Frist zur Einlegung der Gegenvorstellung
- FG München, 30.09.2014 - 7 K 2732/11
Tatbestandsberichtigung nach § 108 Abs. 1 FGO kommt nur in Betracht, wenn dem …
- OLG Frankfurt, 26.01.2009 - 6 UF 22/08
Frist für die Gegenvorstellung
- VGH Bayern, 10.11.2008 - 13a CE 08.30301
Asylrechtsstreit; außerordentliche Beschwerde
- KG, 20.09.2011 - 19 U 88/11
Anhörungsrüge: Rügefähige Gehörsverletzung bei Zurückweisung der Berufung durch …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2011 - L 13 AS 76/11
- VG Chemnitz, 24.07.2007 - 2 K 1648/03
Außerordentliche Rechtsbehelfe; Gegenvorstellung; Anhörungsrüge …
- FG München, 07.03.2013 - 14 V 2068/12
Gegenvorstellung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2009 - L 13 AS 401/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2011 - L 9 SF 30/11
- FG München, 20.06.2011 - 14 V 728/09
Gegenvorstellung
- VG Ansbach, 21.07.2008 - AN 14 K 07.30411
Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung im Einstellungsbeschluss nach …